Lärm, Geruch, Umwelt: Was darf die Industrie?

26.09.2019

Austausch mit Bezirksregierung Köln und Industrie über Genehmigungsprozesse und Überwachung am 8. Oktober

Wesseling. Wenn neue Anlagen gebaut werden oder es zeitweise zu Lärm- oder Geruchsemissionen kommt, stellt sich Anwohnern oftmals die Frage, ob dies alles rechtens ist. Wer erteilt und überwacht Genehmigungen für Industrieanlagen? Wie sieht die Überwachung konkret aus und wo können sich Bürgerinnen und Bürger etwa über geplante neue Anlagen in ihrer Nachbarschaft informieren? All das ist Thema am Dienstag, 8. Oktober 2019, im „Treffpunkt“ , dem Nachbarschaftsbüro der Industrieunternehmen in Wesseling. Zusammen mit der Bezirksregierung Köln als zuständiger Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde informieren Unternehmensvertreter über allgemeine Anforderungen sowie Genehmigungsprozesse und stehen für Bürgerfragen zur Verfügung.

Rolf Tippner und Dr. Horst Büther von der Bezirksregierung Köln geben interessierten Bürgern einen Einblick und erläutern die Verfahren. Denn Industrieunternehmen müssen für ihre bestehenden und zukünftig geplanten Anlagen eine Fülle von rechtlichen Anforderungen und Standards beachten. Dabei spielen Umweltschutz, Sicherheit und die Auswirkungen auf Anwohner eine wichtige Rolle. Die Referenten erklären außerdem, wie die Behörde die Unternehmen im laufenden Betrieb überwacht.

Vertreter der Shell Rheinland Raffinerie, von Evonik und LyondellBasell stehen ebenfalls für Fragen zur Verfügung.

Termindetails im Überblick:

Dialogveranstaltung im Treffpunkt Wesseling
Dienstag, 8. Oktober 2019,
17 bis 19 Uhr
Bahnhofstraße 33
50389 Wesseling